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Ihr Weg zur Reha

Wie und bei wem kann ich einen Antrag für einen Rehabilitationsaufenthalt stellen?

Warum sollte ein stationäres Heilverfahren beantragt werden?

  • Um Erkrankungen und deren Folgezustände zu behandeln, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können.
  • Um einen gesundheitlichen Schaden zu beseitigen oder zu verbessern, der ohne Behandlung in absehbarer Zeit zu einer permanenten Erkrankung führen kann.
  • Um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken und bisherige Behandlungserfolge zu stabilisieren.

Wie und bei wem stelle ich einen Antrag für einen Rehabilitationsaufenthalt?

  1. Zunächst ist der zuständige Kostenträger zu ermitteln, bei dem Sie einen „Antrag für eine medizinische stationäre Rehabilitation (Heilverfahren)“ anfordern.

    Ansprechpartner sind grundsätzlich:

    • Angestellte und Selbständige: Rentenversicherung (DRV, DRV Bund, LAK). Bei Ablehnung Antrag an Krankenkasse.
    • Nichtberufstätige: Krankenkasse, Sozialhilfeträger
    • Beamte: Beihilfe. (Die Modalitäten müssen rechtzeitig vor Antritt der Rehabilitation geklärt werden.)

  2. Füllen Sie und Ihr Hausarzt diesen Antrag aus. Verweisen Sie darin auf die Spessart-Klinik Bad Orb als Wunscheinrichtung.

  3. Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein, evtl. ist ein Gutachten des Med. Dienstes notwendig. Bewilligt der Kostenträger den Antrag, so werden Sie und wir schriftlich informiert. Sie erhalten von uns dann unverzüglich die Terminbestätigung und die Aufnahmeunterlagen.
Seit dem 01.01.1997 dauern Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation 3 Wochen, können aber bei medizinisch begründeter Notwendigkeit verlängert werden.

Was kann ich tun, wenn mein Kostenträger die Rehabilitation ablehnt bzw. eine andere Einrichtung bewilligt?

Sollte der Kostenträger eine andere Einrichtung bewilligen, können Sie Widerspruch einlegen. Verweisen Sie in diesem Widerspruch auf § 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. Darin wird geregelt, dass berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen wird, unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation, des Alters, des Geschlechts, der Familie sowie der religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse.

Sofern Sie noch weitere Hilfe benötigen, rufen Sie uns an, wir sind Ihnen gerne behilflich. Gerne können Sie uns auch über das Kontaktformular eine E-Mail senden.

Reservierung

Anette Hessberger
Tel.: 06052/87-423
Fax.: 06052/87-100

 

zur Druckversion >> letzte Änderung: 28.09.2009


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